22.02.2022: Geflügelpest

Lockerung in den Sperrzonen

Oberbergischer Kreis. Nachdem Ende Januar in einer Geflügelhaltung in Wipperfürth Geflügelpest festgestellt wurde, wurden durch das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises eine innere Schutzzone und eine äußere Überwachungszone eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten.

Um einen Überblick zu bekommen, ob sich die Seuche außerhalb des betroffenen Bestandes weiter ausgebreitet hat, fanden weitreichende Untersuchungen in den Sperrzonen statt. In der inneren Schutzzone, in der das Risiko einer Weiterverschleppung des Aviären oder Geflügel-Influenzavirus besonders hoch ist, wurden sämtliche gehaltene Hühner, Gänse, Enten und andere Vögel durch amtliche Tierärzte auf Anzeichen einer Geflügelpestinfektion untersucht. Kranke oder auffällige Tiere wurden beprobt, um abzuklären, ob die Erkrankung womöglich durch Geflügelpestvirus verursacht sein könnte. In der Überwachungszone wurden risikoorientiert Geflügelhaltungen aufgesucht. Inzwischen sind die Untersuchungen in der Schutzzone vollständig abgeschlossen. Insgesamt wurden über 3000 Stück Geflügel in 90 Haltungen mit negativem Ergebnis kontrolliert. In drei Fällen mussten Verdachtsfälle durch eine PCR-Untersuchung abgeklärt werden.

Da die Überprüfungen der Geflügelhaltungen in der Schutzzone keine Hinweise auf eine Verbreitung des Aviären Influenzavirus ergeben hat, können die strengeren Auflagen in der Schutzzone nun aufgehoben und durch die Anforderungen der Überwachungszone ersetzt werden. Ab Mittwoch, 23.02.2022, wird die Schutzzone daher aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Der äußere Bereich der Überwachungszone ändert sich dadurch nicht. Für die Geflügelhaltungen im betroffenen Gebiet bedeutet das kleinere Erleichterungen vor allem im Bereich der Biosicherheitsmaßnahmen. So müssen die Zugänge zu den Geflügelhaltungen nicht mehr besonders gegen unbefugtes Betreten gesichert werden und es muss keine Hygieneschleuse zum Wechsel der Kleidung und zur Desinfektion des Schuhwerks vorhanden sein. Die Aufstallungspflicht wie auch das Verbot, Geflügel und Eier aus einem Betrieb zu verbringen, gelten auch für die Überwachungszone und bestehen daher weiterhin.

Die Aufhebung der Überwachungszone und damit ein Ende sämtlicher Restriktionsmaßnahmen kann frühestens am 08.03.2022 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die bestehenden Auflagen eingehalten werden und keine weiteren Geflügelpestfälle auftreten.

Die in der Überwachungszone angeordneten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter www.obk.de/gefluegelpest eingesehen werden. Dort ist auch eine interaktive Karte hinterlegt, in der die Ausmaße der Überwachungszone dargestellt ist.

Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht keine direkte Gefahr für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest. Es gibt weiterhin keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

Das vom Veterinäramt für die akute Geflügelpestkrise eigens eingerichtete Bürgertelefon wird wieder eingestellt. Fragen zur Geflügelpest beantwortet das Veterinäramt unter der Telefonnummer 02261 88-3903.



Letzte Änderung: 22. Februar 2022