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15.06.2022: Führerscheinumtausch - auch in Bergneustadt und Marienheide
Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises teilt mit.
Oberbergischer Kreis. Seit 01. Juni 2022 kann der aktuell laufende Pflichtumtausch von Führerschein-dokumenten in den EU-Kartenführerschein auch in den Bürgerbüros der Stadt Bergneustadt und der Gemeinde Marienheide beantragt werden.
Nach einer EU-Richtlinie müssen alle bisher unbefristet ausgestellten Führerscheine in das aktuelle Führerscheindokument mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Dies gilt für alle Papierführerscheine (grau oder rosa) sowie für Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind.
In Deutschland soll der Umtausch gestaffelt nach Geburtsjahrgängen bzw. dem Jahr der Ausstellung des Führerscheins erfolgen.
Wann der bisherige Führerschein ungültig wird und zuvor umgetauscht werden muss, ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen, die auch unter www.obk.de/eu-fuehrerschein zu finden sind:
Papierführerscheine: Fristen für den Umtausch
Haben Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein aus Papier, richtet sich die für Sie verbindliche Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsdatum:
Geburtsjahr | Umtauschfrist gilt bis |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Führerscheine im Scheckkartenformat: Fristen für den Umtausch
Besitzen Sie bereits einen Führerschein im Scheckkartenformat, hängt die Umtauschfrist vom Jahr der Ausstellung ab:
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist gilt bis |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Alle nach dem 18.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine sind bereits befristet und müssen bis zum auf dem Führerschein vermerkten Gültigkeitsdatum (15 Jahre nach Ausstellungsdatum) durch einen neuen ersetzt werden. Ausnahme: Inhaber der C- und D-Klassen, bei denen auf der Führerscheinrückseite in Spalte 11 ein Befristungsdatum eingetragen ist, müssen gegebenenfalls zwischenzeitlich noch eine Verlängerung für diese speziellen Klassen beantragen.
Aktuell und noch bis zum 19. Juli 2022 müssen also alle diejenigen Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die noch einen alten unbefristet ausgestellten Papierführerschein besitzen, diesen in einen befristeten EU-Kartenführerschein umtauschen. Hierzu muss die Führerscheinstelle des Oberbergischen Kreises im Rahmen eines zuvor unter termine.obk.de online vereinbarten Termins im Straßenverkehrsamt, Gummersbacher Str. 41A, 51645 Gummersbach-Niederseßmar, aufgesucht werden.
Noch einfacher: Die Bewohner von Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth und nun auch Bergneustadt und Marienheide können den Führerscheinumtausch auch in den Bürgerbüros ihres jeweiligen Wohnortes beantragen.
Die Führerscheinstelle weist darauf hin, dass (wie in bundesweit allen Fahrerlaubnisbehörden) aufgrund des Pflichtumtauschs eine deutlich erhöhte Nachfrage nach Terminen besteht, sodass Termine zum Teil nur mehrere Wochen im Voraus zur Verfügung stehen.
Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber, die bis zum 19.07.2022 ihren Führerschein umtauschen müssen, sich aber noch nicht darum gekümmert haben, sollten sich also bald um einen Termin entweder in der Führerscheinstelle oder dem jeweils zuständigen Bürgerbüro bemühen.
Die nächste relevante Umtauschfrist gilt dann für diejenigen Inhaberinnen und -Inhaber von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die ihren Führerschein bis zum 19.01.2023 umtauschen müssen.
Auf die nachfolgend anstehenden Pflichtumtauschfristen wird immer wieder aktuell rechtzeitig hingewiesen.
Führerscheinumtausch in Zahlen:
Bundesweit wird davon ausgegangen, dass insgesamt bis 2033 rund 43 Mio. Führerscheine umgetauscht werden müssen, d.h. etwa halb so viele wie es Einwohner gibt.
Übertragen auf den Oberbergischen Kreis wäre damit von ca. 135.000 Führerscheinen verteilt auf die 12 Laufjahre der Umtauschaktion auszugehen, was pauschal gerechnet etwa 11.000 Umtausche jährlich ausmacht. Coronabedingt ist die Umtauschaktion im Oberbergischen Kreis erst im letzten Sommer langsam angelaufen. Trotzdem sind bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt seit August bereits rund 8.700 Anträge gestellt worden, teilweise in Terminen vor Ort. Alle anderen Anträge konnten dank der Unterstützung der Städte und Gemeinden in den Bürgerbüros entgegengenommen und zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden.
Letzte Änderung: 15. Juni 2022