26.09.2023: Oberbergischer Kreis setzt Ausreise einer Person mit IS-Bezug durch

Die Person mit irakischer Staatsangehörigkeit lebte zuletzt in den Räumlichkeiten einer evangelischen Gemeinde im Kreis Düren. Die Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises ergibt sich aus der ursprünglichen Zuweisung in eine oberbergische Kommune.

Oberbergischer Kreis. Auf Grundlage eines Durchsuchungsbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen setzte der Oberbergische Kreis heute die Ausreisepflicht einer Person mit irakischer Staatsangehörigkeit durch. Der Betroffene wurde heute Nacht im Kreis Düren der Zentralen Ausländerbehörde der Stadt Essen zum Zwecke des Transportes zum Flughafen übergeben. Laut Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden beteiligte sich die betroffene Person in der Vergangenheit möglicherweise als Anhänger des Islamischen Staats (IS) an Kampfhandlungen im Ausland.

Die Zuständigkeit des Oberbergischen Kreises ergibt sich aus der ursprünglichen Zuweisung der Person in eine oberbergische Kommune. Die Person hielt sich zuletzt in Aldenhoven im Kreis Düren in Räumlichkeiten einer evangelischen Kirchengemeinde auf und hatte sich dort ursprünglich ins sogenannte Kirchenasyl begeben.

Die Maßnahme des Oberbergischen Kreises wurde im Vorfeld intensiv mit zahlreichen Behörden abgestimmt - darunter das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW), die Ausländerbehörde des Kreises Düren und die dortige Kreispolizeibehörde.

Die Kreispolizeibehörde Düren unterstütze den Oberbergischen Kreis bei der Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Im Rahmen des sogenannten Dublin-Verfahrens erfolgt nun eine Rückführung der betroffenen Person nach Kroatien. Die Person wird an die dortigen Behörden übergeben. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen.

Im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der gesuchten Person im sogenannten Kirchenasyl weist der Oberbergische Kreis auf Folgendes hin:

Im Jahr 2015 trafen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und hochrangige Vertretungen der katholischen und evangelischen Kirche eine Vereinbarung zu Kirchenasylfällen. Die Verfahrensschritte sehen u.a. vor, dass in begründeten Ausnahmefällen eine besondere Bewertung des Einzelfalles durch das BAMF stattfindet. Durch die gesonderte Einzelfallprüfung im Rahmen des rechtlich Möglichen soll eine besondere humanitäre Härte gegenüber den Asylsuchenden vermieden werden.

Prüfung des aktuellen Falls

Das BAMF prüfte auch den aktuellen Fall, kam aber zum Ergebnis, dass kein besonderer Härtefall vorliegt. Dementsprechend lagen die Voraussetzungen für einen Verbleib im Kirchenasyl nicht mehr vor. Die Person verließ das Kirchenasyl – wie für solche Fälle zwischen Bundesamt und Kirchen vereinbart – jedoch nicht.

Konsequenterweise wurde der Aufenthalt in den Räumlichkeiten daher durch den Oberbergischen Kreis, unterstützt durch die Kreispolizeibehörde Düren und nach Abstimmung mit zahlreichen weiteren Behörden und dem MKJFGFI NRW, beendet.



Letzte Änderung: 26. September 2023