- Aktuelles
- Aktuelle Medienmeldungen
- Ausschreibungen
- Blutspendetermine
- Hilfe für die Ukraine
- Karriere beim OBK
- Kurz-Links
- Einbürgerung
- Grundstücksuche Rettungswache
- Öffentliche Zustellungen
- Öffentliche Bekanntmachungen
- Pressemitteilungen
- Sitzungskalender
- Soziale Medien
- Veranstaltungskalender
- EXTRANET Personalamt (Passwortschutz)
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
12.12.2023: Online-Terminsystem: Kreis bietet neuen Service für Jägerinnen und Jäger
Vorsprachetermin zur Verlängerung der Jagdscheine auf www.termine.obk.de
Oberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis hat seinen Service für Jägerinnen und Jäger verbessert: Um bei der Verlängerung des Jagdscheins lange Bearbeitungs- und Wartezeiten zu vermeiden, werden jetzt Online -Termine vergeben.
Nach Buchung per Mouseclick können die erforderlichen Antragsunterlagen persönlich bei der Unteren Jagdbehörde (UJB) eingereicht werden. Neben den Dokumenten ist eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde erforderlich, um die körperliche Eignung der antragstellenden Person festzustellen.
Ein Vorsprachetermin kann über www.termine.obk.de gebucht werden. Es sind ausreichende Termine für die Vorsprachezeit von Januar bis März 2024 vorhanden.
Sofern die fachlichen und zeitlichen Voraussetzungen zur Verlängerung vorliegen, wird der Jagdschein im Rahmen der online vereinbarten Vorsprache verlängert. Ansonsten wird der Jagdschein nach Abschluss der Bearbeitung mit dem Gebührenbescheid postalisch zugesandt.
Alle nötigen Informationen zu den Anliegen mit Bezug zum Jagdschein sind auf www.obk.de/service abrufbar.
Mit Beginn des neuen Jahres können Jagdscheininhaberinnen und -inhaber wieder bei der Unteren Jagdbehörde (UJB) des Oberbergischen Kreises vorsprechen, um die Verlängerung ihrer dort geführten Jagdscheine zu beantragen. Auf Grund der Besonderheit, dass das Jagdjahr jeweils am 01.04. eines Kalenderjahres beginnt und am 31.03. des Folgejahres endet, besteht erfahrungsgemäß besonders in dem ersten Quartal ein erhöhter Bedarf aus der Jägerschaft an den Dienstleistungen der UJB.
Letzte Änderung: 12. Dezember 2023