20.12.2023: Chemikalienüberwachung im OBK

Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises ist verpflichtet, den Einzelhandel mit Gefahrstoffen oder Produkten, die solche Stoffe enthalten, zu überwachen.

Oberbergischer Kreis. Die Überwachung erfolgt gemäß § 21 Chemikaliengesetz – ChemG und der Verwaltungsvorschrift Chemikaliensicherheit – ChemVwV. Bei der Überwachung durch das Gesundheitsamt wird kontrolliert, ob alle chemikalienrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Regelüberwachungen erfolgen unangekündigt und erstrecken sich über alle Kommunen des Kreises. Ebenfalls Anlass für Kontrollen im Einzelhandel sind Marktüberwachungsaufträge anderer Behörden wegen Verstößen gegen geltende Vorschriften oder Projekte sowie Auffälligkeiten beim Internethandel.

Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind chemische Stoffe oder Gemische, die für den Verwender und / oder die Umwelt gefährlich sein können. Vor allem brennbare oder explosive Stoffe zählen hierzu. An folgenden Merkmalen sind sie erkennbar: Gefahrenpiktogramme, Gefahren- und Sicherheitshinweise, tastbare Warnhinweise oder auch Sicherheitsverschlüsse.

Wer ist betroffen?
Alle Einzelhändler, die mit Gefahrstoffen handeln und diese an den privaten Endverbraucher abgeben oder verkaufen.
Dazu zählen z.B.:
• Baumärkte und Landhandel
• Drogerien, Reformhäuser
• Fachhandel
• Lebensmittel - und Non Food Märkte
• Tankstellen
• Internethandel
• Wochenmärkte
Der Einzelhändler gilt als Schnittstelle zwischen Hersteller und Endverbraucher. Er trägt die Verantwortung für die richtige Einstufung, Lagerung sowie Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Produkte. Der Händler muss relevante Unterlagen wie z. B. das Sicherheitsdatenblatt auf Nachfrage zur Abgabe bereithalten oder ein Abgabebuch für besonders gefährliche Stoffe führen.

Was wird überprüft?
Die Produktpalette der Gefahrstoffe ist sehr umfangreich.
Bespiele hierfür sind:
• Haushaltschemikalien
• Heimwerkerprodukte
• Biozid-Produkte
• Desinfektionsmittel/ Wasch- und Reinigungsmittel

Einige Produkte unterliegen, aufgrund ihrer Gefährlichkeit, besonderen Verboten und Beschränkungen. Eine Liste der gefährlichen Stoffe, findet sich in der Chemikalienverbotsverordnung.
Der Handel ist nur unter bestimmten Vorraussetzungen möglich. Es wird u.a. eine behördliche Erlaubnis zum Handel sowie ein Nachweis der erforderlichen Sachkunde nach Chemikalienverbotsverordnung benötigt.
Die Sachkunde kann durch die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung erworben werden. Die Prüfung nimmt in NRW die Bezirksregierung Düsseldorf ab.

Bei Verstößen gegen chemikalienrechtliche Vorschriften wird geprüft, ob ein  Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden muss oder eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie auf www.obk.de/chemikaliensicherheit.



Letzte Änderung: 20. Dezember 2023