29.11.2024: Verkehrsregelungen auf der L284 und der L299 in Lindlar und Wipperfürth auf dem Prüfstand

Der Fortbestand der seit Jahren bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen wurde nach Sanierung der Strecken geprüft. Im Ergebnis werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen weitestgehend beibehalten.

Oberbergischer Kreis. Vor einigen Jahren wurde auf Anregung der Polizei des Oberbergischen Kreises auf der L284 und der L299 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h beschränkt.

Grund hierfür war eine Vielzahl von Unfällen, wobei die Suche nach den Ursachen zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hatte und im Einzelnen auch nicht die Parameter von Unfallhäufungsstellen erfüllt wurden. In der Summe war es wohl das Vorhandensein verschiedener Mängel im Verkehrsraum, was zu den auffallenden Unfallzahlen geführt hatte. Demnach ereigneten sich alleine im Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2013 auf den betroffenen Abschnitten der L299 insgesamt 168 und der L284 insgesamt 110 Verkehrsunfälle.

Die seinerzeit angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen erstreckten sich bisher auf der L284 vom Ortsausgang Lindlar (Steinenbrücke/Hartegasse) bis Wipperfürth (Grünenberg) und auf der L299 vom Ortsausgang Lindlar bis kurz nach dem Knoten in Höhe Köttingen.

In der Folge sollte bei wechselnder Kontrollintensität beobachtet werden, wie sich das Unfallgeschehen entwickelt.

Im Ergebnis konnte die Polizei zwischenzeitlich vermelden, dass die Unfallzahlen deutlich gesunken sind. Dies vor allem in Zeiten erhöhten Kontrolldrucks.

Nach der Sanierung der Strecken war nun erneut über die Verkehrsregelung zu entscheiden. In einer gemeinsamen Bereisung des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Oberbergischen Kreises sowie im Rahmen einer Besprechung der beteiligten Behörden wurde ein abgestimmtes Ergebnis erzielt.

Demnach werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen im Wesentlichen beibehalten.

Auf der L299 bleibt es bei der aktuell bestehenden Regelung und lediglich auf Teilstücken der L284 wird die Beschränkung auf 70 km/h wieder zurückgenommen. Auf Teilstrecken, die aufgrund ihrer Übersichtlichkeit und des Streckenverlaufs auch höhere Geschwindigkeiten zulassen und auf Teilstrecken, wo die angeordnete Geschwindigkeit noch viel zu hoch für die dortigen scharfen Kurven ist. Zwar haben alle Verkehrsteilnehmenden eine Eigenverantwortung aus § 1 Straßenverkehrsordnung, jedoch wurde in den letzten Jahren vermehrt von der Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass bei angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzungen sichergestellt sein muss, dass diese Geschwindigkeiten auf der betroffenen Strecke auch tatsächlich gefahren werden können. Der Wegfall der Begrenzung und die damit verbundene theoretische Freigabe der Strecke für die allgemein zulässigen 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften bedeuten also nicht, dass dort wieder schneller gefahren werden darf, sondern dass ungeachtet irgendwelcher Vorgaben, alle Verkehrsteilnehmenden unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ihre Fahrweise den örtlichen Verhältnissen anzupassen haben.

Um dies zu erleichtern wird gleichzeitig mit zusätzlichen Verkehrszeichen und Kurventafeln der Fahrbahnverlauf auf der L284 noch weiter verdeutlicht.



Letzte Änderung: 29. November 2024