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02.10.2025: Straßenverkehrsamt bietet neuen Online Service an
Das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises hat jetzt die digitale Antragstellung für verkehrsrechtliche Anordnungen bei Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum eingeführt.
Oberbergischer Kreis. Für alle Arbeiten die sich auf den Straßenverkehr auswirken, muss der Verursacher die zur Sicherung der Allgemeinheit erforderlichen verkehrsregelnden Maßnahmen beantragen.
Einer solchen Anordnung bedürfen somit arbeitsstellenbedingte Beeinträchtigungen durch Baugruben, Baufahrzeuge und -maschinen, Arbeitsgerüste etc. im Bereich von Fahrbahnen, Mehrzweckstreifen, Parkflächen, Geh- und Radwegen sowie in an den Straßenbereich angrenzenden Banketten.
Ab sofort können solche Anträge online und ohne Registrierung gestellt werden.
Mit der Einführung der digitalen Antragstellung wurde ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung moderner und bürgerfreundlicher Verwaltung gemacht. Weitere digitale Antragsstrecken, wie z.B. der Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises, sollen Zug um Zug ebenfalls digital angeboten werden.
Hinweis:
Bei Maßnahmen im Bereich der Städte und Gemeinden Gummersbach, Radevormwald, Wiehl, Wipperfürth, Morsbach und Reichshof liegt die Zuständigkeit bei den dortigen Ordnungsämtern. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen. Im restlichen Kreisgebiet ist das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises zuständig.
Alle nötigen Informationen zu diesem Anliegen sind im Serviceportal über Verkehrsraumeinschränkung - Serviceportal Oberbergischer Kreis abrufbar.
Letzte Änderung: 2. Oktober 2025