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27.10.2025: Vogelgrippe: Veterinäramt des Oberbergischen Kreises ruft zu erhöhter Vorsicht auf
Die Zahl der Vogelgrippefälle in Deutschland steigt aktuell sehr schnell.
Oberbergischer Kreis. Im Wildvogelbereich, insbesondere Kraniche sind betroffen, kommt es zu vermehrten Nachweisen des hochansteckenden aviären Influenzavirus. Inzwischen sind auch Hausgeflügelbestände deutschlandweit betroffen. Das Ansteckungsrisiko für Menschen ist laut dem Friedrich -Löffler-Institut (FLI) gering. Das Vogelgrippevirus ist mittlerweile dauerhaft in der Wildvogelpopulation in Europa vorhanden. Eine Gefahr stellt die Einschleppung des Virus durch Zugvögel dar. Ein Eintrag in Hausgeflügelbestände kann durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln erfolgen.
Die Vogelgrippe ist anzeigepflichtig und sehr ansteckend. Sie kann beim Hausgeflügel zu schweren Krankheitsverläufen bis hin zu Todesfällen führen. Im Herbst und Winter begünstigen die niedrigen Temperaturen das Überleben der Vogelgrippeviren und können in der kalten Jahreszeit zu sich schnell ausbreitenden Seuchenzügen führen.
„Auch, wenn es im oberbergischen Kreis bisher keinen Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza gibt, empfehle ich den Geflügelhaltungen dringend auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um die Vögel vor einem möglichen Erregereintrag zu schützen“, sagt Frau Meyer-Schoppmann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Das bedeutet unter anderem, dass Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden sollte. Es darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere verwendet werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist eine tierärztliche Untersuchung durch den Hoftierarzt vorgeschrieben.
Jede Geflügelhaltung, auch Hobby- und Kleinsthaltungen, ist dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen zu melden.
Werden an einem Ort tote oder verhaltensauffällige Wildvögel aufgefunden, sollte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises benachrichtigt werden. Die toten Tiere sollten nicht angefasst werden.
Meldungen über die Tierfunde nimmt das Veterinäramt unter der 02261 88-3903 oder über amt39@obk.de entgegen. Weitere Informationen finden Sie unter www.obk.de/vogelgrippe.
Letzte Änderung: 27. Oktober 2025

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