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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölften Buch (SGB XII) erhalten Sie, wenn Sie
- die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben (siehe § 41 Abs. 2 SGB XII),
- volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder
- volljährig sind und das Eingangsverfahren oder den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen durchlaufen
und Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, z. B. aus Einkommen oder Vermögen (§§ 19 Abs. 2 i. V. m. §§ 41 ff SGB XII).
Der notwendige Lebenunterhalt umfasst insbesondere Ihre Bedarfe des täglichen Lebens, wie z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushaltsstrom und Ihre Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 27a SGB XII).
Zu Ihrem Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert; also alles, was Ihnen oder Ihrem Ehepartner in der Bedarfszeit zufließt. Dazu gehören z. B. Renten, Lohneinkünfte, Unterhaltszahlungen, Krankengeld, Kindergeld (§ 82 SGB XII).
Zu Ihrem Vermögen zählen grundsätzlich alle verwertbaren Vermögenswerte; also alles was Sie oder Ihr Ehepartner bei der Antragstellung bereits besitzen. Dazu gehören z. B. Sparguthaben, Wertpapiere, Rückkaufwerte aus Lebensversicherungen, Grundbesitz. Nicht einzusetzen sind kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte bis zu einem Betrag von 10.000 €; bei Eheleuten bis zu 20.000 € (§ 90 SGB XII).
Zur Prüfung eines Grundsicherungsanspruches wenden Sie sich bitte an das Sozialamt an Ihrem Wohnort.
Der Oberbergische Kreis ist örtlich zuständiger Träger für die Grundsicherungsleistungen und führt die Fachaufsicht über die kommunalen Sozialämter, klärt Grundsatzfragen und erlässt Arbeitshinweise und Richtlinien. Außerdem bearbeitet der Oberbergische Kreis die Widersprüche und Klagen in den Grundsicherungsangelegenheiten.
Auskunft erteilt |
Frau Antje Kleine
|
Telefon
|
02261 88-5028
|
Fax
|
02261 88-9725028
|
antje.kleine@obk.de |
Auskunft erteilt |
Frau Sandra Pillgramm
|
Telefon
|
02261 88-5007
|
Fax
|
02261 88-9725007
|
sandra.pillgramm@obk.de |
Letzte Änderung: 19. Januar 2023