- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) ist ein Werkzeug, das der sicheren Kommunikation (da die Identität des Absenders über die Prüfstelle verifiziert worden ist) von Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts dient.
Das beBPo steht im Verbund mit dem elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP), besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) sowie besonderen elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO).
Für den Oberbergischen Kreis ist folgende beBPo-Adresse eingerichtet:
Oberbergischer Kreis – Der Landrat DE.Justiz.a1e753b9-8e41-416e-8256-272c33e30236.1fc9
Rechtliche Grundlage für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation über die besonderen elektronischen Postfächer
Eine Nachricht über das besondere elektronische Postfach im Sinne der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (Nordrhein-Westfalen), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung die Schriftform. Sie können daher über diesen Weg rechtsverbindlich mit dem Oberbergischen Kreis elektronisch kommunizieren.
Letzte Änderung: 20. Dezember 2024