Denkmalschutz

Denkmalgeshütztes Haus
Foto: OBK
​Denkmalsgeschützte Gebäude sind Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit. Ziel des Denkmalschutzes ist, gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Wohnquartiere, Straßenzüge, Plätze, Grünanlagen und Dörfer, aber auch Einzelbauten wie alte Bauernhäuser oder Fabrikanlagen aus frühindustriellen Epochen zu erhalten Die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde trägt schutzwürdige Gebäude in eine Denkmalliste ein.

Wenn Sie Denkmäler – also Ihr denkmalgeschütztes Gebäude – verändern, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde. Bei dieser Entscheidung stimmt sich die Gemeinde mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege ab.

Bei der Entscheidung steht eine zeitgemäße Nutzung der Denkmäler im Vordergrund. Es geht nicht darum, Denkmäler ausschließlich ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung, quasi als „Museum“, zu erhalten, sondern flexible Lösungen zu suchen, bei denen die Interessen der Eigentümer angemessen berücksichtigt werden.

Bauplanung
Bauliche Veränderungen an Baudenkmälern greifen fast zwangsläufig in die Substanz ein, vor allem dann, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet werden soll. Einschneidende Umbaumaßnahmen erfordern viel Fingerspitzengefühl und Erfahrung. Hier ist es ratsam, dass Sie sich schon im Planungsstadium mit einem Architekt und Denkmalschützer beraten. Möchten Sie Bauteile wie z.B. Fenster auswechseln, müssen diese auf Erhaltungswürdigkeit geprüft oder nach den Erkenntnissen eines speziellen Befundes ersetzt werden. Die Denkmalbehörde gibt auch Tipps für Pflegemaßnahmen an Baudenkmälern.

Förderung
Denkmaleigentümer fragen sich oft, wie sie das Geld für die Sanierung eines Objekts aufbringen können. Auch wenn grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf öffentliche Förderung besteht, sind jedoch sowohl die Gemeinden als auch das Land NRW bemüht, Erhaltungsmaßnahmen an privaten Denkmälern auch zu Zeiten immer knapper werdender Mittel zu bezuschussen. Es empfiehlt sich daher immer, auch in diesem Punkt rechtzeitig vor Beginn einer Baumaßnahme den Kontakt mit der Gemeinde zu suchen.

Steuerliche Vergünstigungen
Neben Zuschüssen aus öffentlichen Mitteln können Eigentümer von Denkmälern auch steuerliche Vergünstigungen in Form einer erhöhten Absetzung von Herstellungskosten bei Baudenkmälern und einer Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwendungen bei Baudenkmälern in Anspruch nehmen.

Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen werden von der Gemeinde ausgestellt. Zwingende Voraussetzung ist aber auch hier, dass die durchgeführten Maßnahmen an Baudenkmälern vor Beginn mit der Gemeinde abgestimmt worden sind und sie zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des jeweiligen Baudenkmales erforderlich, d. h. unerlässlich, sind.



Letzte Änderung: 4. Mai 2017