- Aktuelles
- Anliegen
- Der Kreis, Verwaltung & Politik
- Schule & Bildung
- Gesellschaft, Ehrenamt & Integration
- Gesundheit, Soziales & Pflege
- Karriere beim OBK
- Kinder, Jugend & Familie
- Kultur & Tourismus
- Mobilität & Straßenverkehr
- Planen, Bauen, Umwelt
- Wirtschaftsförderung
- Notfall-Info
- Impressum
Nachbarrecht
In vielen Fällen beruhen nachbarliche Unstimmigkeiten auf Unkenntnis der Rechtslage.
Öffentliches Recht
Im Bereich des öffentlichen Rechtes sind im Baugesetzbuch oder in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen Regelungen enthalten, die dem Schutze des Nachbarn dienen.
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens prüft die Bauaufsichtsbehörde auch die Einhaltung dieser Vorschriften. Die Bauordnung NRW sieht nicht generell eine Beteiligung der Angrenzer im Baugenehmigungsverfahren vor. Das kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn von einer zwingenden Vorschrift der Bauordnung abgewichen bzw. von einer Vorschrift des Baugesetzbuches befreit werden soll.
Sieht ein Nachbar seine gesetzlichen Rechte in einer Baugenehmigung verletzt, so steht ihm ein Klagerecht zu. Es empfiehlt sich daher, strittige Fragen vorab gütlich mit dem Nachbarn zu klären.
Privates Recht
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält in seinen §§ 903 bis 924 die wichtigsten Regelungen zum Thema Nachbarrechte. Diese werden ergänzt durch das Nachbargesetz des Landes NRW und enthält folgende Themen:
- Grenzabständen für Gebäude,
- Fenster- und Lichtrecht,
- Nachbarwänden,
- Grenzwänden,
- Hammerschlags- und Leiterrechten,
- Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen,
- Dachtraufen,
- Abwässern,
- Anschüttungen,
- Einfriedungen,
- Grenzabständen von Pflanzen.
Das private Nachbarrecht hat zum Ziel, die Verständigung unter den Nachbarn und damit den Nachbarfrieden zu erhalten und zu fördern. Deshalb treten die gesetzlichen Vorschriften zurück, wenn die Nachbarn sich einigen. So heißt es in § 49 Nachbargesetz NRW ausdrücklich, dass die Regelungen nach diesem Gesetz nur gelten, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbaren.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Bergneustadt, Engelskirchen, Nümbrecht
Katja Gerhard
Telefon: 02261 88-6512
Telefax: 02261 88-972-6512
E-Mail: katja.gerhard@obk.de
Zimmer 07-07
Waldbröl, Hückeswagen, Marienheide
Katja Jäger
Telefon: 02261 88-6516
Telefax: 02261 88-972-6516
E-Mail: katja.jaeger@obk.de
Zimmer 07-06
Morsbach, Lindlar, Reichshof
Nicole Kasper
Telefon: 02261 88-6515
Telefax: 02261 88-972-6515
E-Mail: nicole.kasper@obk.de
Zimmer 07-07
Anschrift der Dienststelle
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Kreisbauamt
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Letzte Änderung: 18. November 2024