Übergang Klasse 4/5 bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Wenn ein Kind in der Primarstufe sonderpädagogisch gefördert wird, muss der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf entsprechend der AO-SF §17(5) vor dem Übergang in die Sekundarstufe I erneut von der Schulaufsichtsbehörde überprüft werden.

Entsprechend AO-SF §17 (5) entscheidet die Schulaufsichtsbehörde, ob sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I weiterhin notwendig ist und überprüft hierzu den Unterstützungsbedarf in Klasse 4 erneut. In einem Koordinationsprozess erfragt das Schulamt für den Oberbergischen Kreis hierzu den gewünschten Förderort bei den Personensorgeberechtigten und unterbreitet diesen ein Schulplatzangebot für die SEK I.

 

Der Ablauf des Übergangs


Um den Personensorgeberechtigten den Übergangsprozess zu erläutern, werden am Ende der Klasse 3 Erstberatungsgespräche an den Grund- und Förderschulen geführt und ein Elterninformationsflyer (s.u.) ausgegeben. Die Personensorgeberechtigten sollen somit frühzeitig die Möglichkeit erhalten sich mit dem Übergang zu beschäftigen und sich über Schulen zu informieren, um nach den Sommerferien zu Beginn des letzten Primarstufenjahres eine Förderortentscheidung zu treffen, die für das Schulamt für den OBK dokumentiert wird. Die Personensorgeberechtigten können eine Förderung im 1. Förderort (Allgemeine Schule) oder abweichend davon eine Förderung an einer Förderschule wünschen. Der benannte Förderort ist rechtsverbindlich.
Die Lehrer der abgebenden Schule stellen anschließend einen Antrag auf erneute Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Rahmen des Übergangs und reichen der Schulaufsichtsbehörde einen Entwicklungsbericht, Förderpläne und weitere Unterlagen ein, die den Schulaufsichtsbeamten als Grundlage für eine Entscheidung dienen. 
Abschließend wird den Personensorgeberechtigten ein Platz in der Sekundarstufe I an einer Schule entsprechend ihres Förderortwunsches angeboten.
Nach Beendigung des Verteilungsprozesses werden die allgemeinen Schulen der Sek I und die Förderschulen über die ihnen zugeteilten Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf informiert.

Zeitstrahl - Organisation des Übergangs von Klasse 3 bis Klasse 4 

Zur besseren Erläuterung des Ablaufs zum Übergang 4/5, hat das Schulamt für Eltern, deren Kinder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten, untenstehenden Flyer entwickelt, der Fragen beantworten und über die Rechte der Eltern aufklären soll. Bei individuellen Anliegen stehen Eltern die Inklusionskoordinatorin und der Inklusionskoordinator für den OBK gern auch persönlich beratend zur Verfügung.

Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Deutsch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Arabisch 

Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Bulgarisch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Englisch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Persisch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Polnisch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Rumänisch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Russisch 
Flyer zur Elterninformation im Übergang 4-5 - Türkisch 

 

Ansprechpersonen

 

Tobias Domeier
Inklusionskoordinator

Johanna Spiekermann
Inklusionskoordinatorin

Schulamt für den Oberbergischen Kreis

Industriestraße 2
51643 Gummersbach

OG2-10
tobias.domeier@obk.de
02261 88-4271

Schulamt für den Oberbergischen Kreis

Industriestraße 2
51643 Gummersbach

OG2-10
johanna.spiekermann@obk.de
02261 88-4229

 

Informationen und Unterlagen zum Übergang für Lehrerinnen und Lehrer gibt es im Internen Downloadbereich.



 



Letzte Änderung: 10. März 2023