Inklusion
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zusammengehörigkeit. Jeder Mensch soll in seiner Individualität und Besonderheit aktiver Teil der Gesellschaft sein können.
Mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und deren Inkrafttreten 2009 in Deutschland wurde auch der Anstoß zu einer Veränderung der Schullandschaft gegeben. In NRW findet dies Anwendung durch das neunte Schulrechtsänderungsgesetz und konkretisiert sich erstmals in der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung von 2014.
Seither findet Sonderpädagogische Förderung in der Regel an den allgemeinen Schulen statt. Dort werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam unterrichtet und erzogen. Neben einer allgemeinen Schule können sich Erziehungsberechtigte, deren Kind sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besitzt, auch weiterhin die Förderschule als Förderort für ihr Kind wählen.
Sonderpädagogische Förderung und AO-SF
Das Schulamt für den Oberbergischen Kreis ist für die Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung an Grund- Haupt- und Förderschulen zuständig. Rechtliche Grundlage bildet §10 ff. AO-SF. Für alle anderen Schulformen ist die Bezirksregierung Köln zu kontaktieren.
Als verantwortliche Schulbehörde werden
- Anträge auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung bearbeitet,
- Gutachterinnen und Gutachter zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung beauftragt und
- Entscheidungen über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung verfügt.
Eine Übersicht über den Ablauf des Verfahrens hat das Schulamt in einem Informationsflyer (verlinken) für Eltern zusammengefasst.
Inklusionskoordination
Inklusionskoordinatorinnen und -koordinatoren stehen als Ansprechpersonen allen am schulischen Bildungsprozess Beteiligten beratend zum Thema Inklusion in allen staatlichen Schulämtern zur Verfügung. Je nach Schulamt unterscheidet sich die Gestaltung ihrer Aufgabenschwerpunkte und -bereiche.
Zusammengefasst werden folgende Aufgabenbereiche benannt:
- Regionale Anpassung, Entwicklung und Koordination der Übergänge 4/5 sowie Übergang Kita - Schule für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
- Unterstützung der Schulträger im regionalen Bildungsprozess
- Vernetzung der Schulen des Gemeinsamen Lernens
- Verbesserung des Informationsflusses durch digitale Angebote
- Beratung der Schulaufsicht bei Personaleinsatzplanung
Bei Anliegen rund um diese Themenkomplexe und Inkusion im Allgemeinen können Sie gerne Kontakt mit der Inklusionskoordinatorin oder dem Inklusionskoordinator im Schulamt für den Oberbergischen Kreis aufnehmen.
Ansprechpersonen
Tobias Domeier |
Johanna Spiekermann |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-10 |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-10 |
Hier geht es direkt zur den Seiten der Inklusionskoordinatoren
Inklusionsfachberatung
Inklusionsfachberaterinnen und -fachberater haben je nach Schulamt unterschiedlich ausgestaltete Aufgabenschwerpunkte und Bereiche.
Im Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung werden zusammengefasst folgende Aufgabenbereiche benannt:
- Beratung und Unterstützung von Schulleitungen und der vor Ort tätigen Lehrkräfte in Fragen des Gemeinsamen Lernens und hinsichtlich der Unterrichtsqualität in der sonderpädagogischen Förderung an den Einsatzschulen
- Unterstützung der Schulleitungen an ihrem Dienstort bei der konzeptionellen Gestaltung und der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens
- Organisation und Durchführung eines kontinuierlichen fachlichen Austauschs von Lehrkräften in allgemeinbildenden Schulen der Region
Bei allen Fragen rund um das Thema Inklusion können Sie gerne Kontakt mit der Inklusionsfachberaterin im Schulamt für den Oberbergischen Kreis aufnehmen.
Ansprechpersonen
Eva Pechmann Inklusionsfachberaterin |
Schulamt für den Oberbergischen Kreis Industriestraße 2 OG2-11 |
Letzte Änderung: 15. März 2023