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Amerikanische Faulbrut bei Bienen
Amtlicher Nachweis von amerikanischer Faulbrut in einem Bienenbestand
Am 10.06.2026 wurde in einem Bienenbestand in Hückeswagen der Ausbruch der „Amerikanische Faulbrut“ amtlich festgestellt. Bei den darauffolgenden Umgebungsuntersuchungen stellte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zwei weitere Ausbrüche fest. Daraufhin wurde der schon bestehende Sperrbezirk erweitert. Er umfasst nun auch Gebiete von Radevormwald und reicht bis an die Grenze zum Märkischen Kreis. Eine erste Allgemeinverfügung trat am 18.06.2026 in Kraft, eine zweite Allgemeinverfügung trat am 02.07.2026 in Kraft. Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich.
Der Oberbergische Kreis hat einen Sperrbezirk eingerichtet, da die "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand nachgewiesen worden ist. Um den befallenen Bienenstand wurde ein Sperrbezirk im Radius von rund einem Kilometer festgelegt. Der Sperrbezirk betrifft Teile der Stadt Hückeswagen und Teile der Stadt Radevormwald.
Ein Bild der Karte finden Sie hier
Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit ("Paenibacillus larvae"), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.
Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.
Halter von Bienen im Sperrbezirk müssen nunmehr verschiedene Regelungen beachten:
Jeder Imker, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu melden. (amt39@obk.de oder 02261-88 3931)
Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden.
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt an folgende Telefonnummer: 02261-88-3907
Downloads und Links
Antrag auf Austellung eines Gesundheitszeugnisses
Pressemitteilung des Oberbergischen Kreises vom 02.07.2026
Den Meldebogen erhalten SIe direkt bei der Tierseuchenkasse
Letzte Änderung: 24. Juli 2026

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