Amerikanische Faulbrut bei Bienen

Amtlicher Nachweis von amerikanischer Faulbrut in mehreren Bienenbeständen


Am 10.06.2026 wurde in einem Bienenbestand in Hückeswagen der Ausbruch der „Amerikanische Faulbrut“ erstmals amtlich festgestellt. Bei den darauffolgenden Umgebungsuntersuchungen stellte das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises weitere Ausbrüche fest. Daraufhin wurde der schon bestehende Sperrbezirk mehrfach erweitert. 
 

Aktuell ist folgende Allgemeinverfügung in Kraft:

 

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Sperrbezirk und Regeln beachten!


Der Oberbergische Kreis hat einen Sperrbezirk eingerichtet, da die "Amerikanische Faulbrut" in einem Bienenstand nachgewiesen worden ist. Um den befallenen Bienenstand wurde ein Sperrbezirk im Radius von rund einem Kilometer festgelegt.

Der aktuelle Sperrbezirk umfasst fast vollständig das Gebiet der Stadt Radevormwald sowie Teile der Stadt Hückeswagen und der Stadt Wipperfürth. Das Gebiet des Sperrbezirkes reicht im Westen, Norden und Osten bis an die Grenzen der Städte Remscheid und Wuppertal, des Ennepe-Ruhr-Kreises und des Märkischen Kreises.

 

Sperrbezirk-Karte

Biene (Foto: Iupac auf Pixabay)

 

Halterinnen und Halter von Bienen im Sperrbezirk müssen verschiedene Regelungen beachten:

  • Jede/r, der Bienen im Sperrbezirk hält, ist verpflichtet, den aktuellen Bestand und die genauen Standorte umgehend dem Veterinäramt des Oberbergischen Kreises zu melden. (amt39@obk.de oder 02261-88 3931).
     
  • Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden. Zudem dürfen keine Bienen in den Sperrbezirk eingebracht werden.
     
  • Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Geräte dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. 

Alle Bienenstände im Sperrbezirk werden zeitnah durch das Veterinäramt begutachtet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt an folgende Telefonnummer: 02261-88-3907

 

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Amerikanische Faulbrut ist eine Bienenkrankheit


Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit ("Paenibacillus larvae"), die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt.

Der Erreger wird in Form von infektiösen Sporen durch Flug-Bienen auf die im Bienenstock vorhandene Brut übertragen. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern. Das Bienenvolk überaltert und stirbt schließlich ab. Ausgewachsene Bienen erkranken nicht an der Faulbrut. Zur Bekämpfung der Faulbrut müssen befallene Völker saniert oder schlimmstenfalls getötet werden.

Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich. Der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.

 

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Downloads und Links

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Letzte Änderung: 24. August 2026