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Fischerprüfung
option3
Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 15. März 2005 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.
Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 15. Februar 2005 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, zu richten. Dem Antrag ist ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 30,00 Euro beizufügen.
Hinweise:
- Die Zulassung zur Prüfung ist von der Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
- Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.
Der Landrat
- Untere Fischereibehörde -
- Untere Fischereibehörde -
Telefon 02261 / 88-3206
Fax 02261 / 88-3210
Fax 02261 / 88-3210
Veröffentlichungsdatum: