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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2006
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW, S. 306), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2006 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 10, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen auch verfügbar.
In der Zeit vom 02.01.2006 – 20.01.2006 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, 14. Etage, Zimmer 10, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 09.03.2006.
Gummersbach, den 08.12.2005
gez. Hagen Jobi
Veröffentlichungsdatum: