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Bodenrichtwertkarte von Grundstücken
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis
Bodenrichtwertkarte von Grundstücken
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gem. § 196 (1) Baugesetzbuch und gem. § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 07.02.2006, 08.02.2006 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertkarten liegen gem. § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (4) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in der Zeit vom 18.04.2006 bis einschließlich 19.05.2006 in den Räumen der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Vermessungs- und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 24 im 2. Untergeschoss.
Gummersbach, 03.03.2006
gez. Gülicher
Vorsitzender
Veröffentlichungsdatum: