Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben

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Wappen des Oberbergischen Kreises   


Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Gemeinde Reichshof





Der Oberbergische Kreis hat mit der Gemeinde Reichshof eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 09.08.2006 gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und die Genehmigung am 21.08.2006 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 22.08.2006 in Kraft.
Gummersbach, 21.08.2006

gez.

Hagen Jobi
-Landrat-

Veröffentlichungsdatum: