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Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben
option2
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Gemeinde Reichshof
Der Oberbergische Kreis hat mit der Gemeinde Reichshof eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 09.08.2006 gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und die Genehmigung am 21.08.2006 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 22.08.2006 in Kraft.
Der Oberbergische Kreis hat mit der Gemeinde Reichshof eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geschlossen. Die Bezirksregierung Köln hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 09.08.2006 gem. § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW aufsichtsbehördlich genehmigt und die Genehmigung am 21.08.2006 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln veröffentlicht. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 22.08.2006 in Kraft.
Gummersbach, 21.08.2006
gez.
Hagen Jobi
-Landrat-
Veröffentlichungsdatum: