Satzungsänderung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln

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Änderung der Satzung des Zweckverbandes
für die Kreissparkasse Köln





Die Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln wurde geändert.
 
Die Kreissparkasse Köln hat die Änderung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW in der Ausgabe Nr. 09/06 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln am 25.09.2006 veröffentlicht. Die geänderte Fassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Gummersbach, den 29.09.2006
 
Hagen Jobi
Landrat
 
 
 
 

Veröffentlichungsdatum: