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Trägergemeinschaft Rettungshubschrauber
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Der Oberbergische Kreis hat mit den Städten Köln, Bonn, Leverkusen, Remscheid und Solingen, sowie dem Rhein-Erft-Kreis, dem Kreis Euskirchen, dem Kreis Mettmann, dem Rhein-Kreis-Neuss, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis eine öffentliche Vereinbarung über die Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers "Christoph 3" getroffen.
Die Vereinbarung wurde von der Bezirksregierung Köln gem. § 24 Abs. 2 GkG NRW genehmigt sowie gem. § 24 Abs. 3 Stz 1 GkG NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln vom 18.09.2006, Nr. 38/`06 veröffentlicht und ist am Tag nach der Veröffentlichung wirksam geworden.
Der Wortlaut der Vereinbarung kann im Internet des Oberbergischen Kreises eingesehen werden.
Veröffentlichungsdatum: