Satzungsänderung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln
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Die Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln wurde geändert. Die Kreissparkasse Köln hat die Änderung gemäß § 20 Abs. 4 i. V. m. § 11 Abs. 1 GkG NRW in der Ausgabe Nr. 43/06 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln am 23.10.2006 veröffentlicht. Die geänderte Fassung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gummersbach, den 10.11.2006 | gez. Hagen Jobi Landrat |
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