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Beschluss der Bodenrichtwerte 1.1.2007
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis
BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE 1.1.2007
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäߧ 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 13.02.07 und 14.02.07 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse http//:www.boris.nrw.de/ oder http//:rio.obk.de/ eingesehen werden.
Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Vermessungs- und Katasteramt des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 24 im 2. Untergeschoss.
Gummersbach, den 6. März 2007
gez. Gülicher
Vorsitzender
Veröffentlichungsdatum: