Fischerprüfung 2008

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Die Abbildung zeigt das Wappen des Oberbergischen Kreises.

Fischerprüfung    2 0 0 8


Für den Bereich des Oberbergischen Kreises wird ab dem 11. März 2008 die nächste Fischerprüfung durchgeführt.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind bis spätestens 05. Oktober 2007 an den Landrat, Untere Fischereibehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach zu richten. Dem Antrag ist ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 30,00 Euro beizufügen.

Hinweise :

  • Die Zulassung zur Prüfung ist von der Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig . 
  • Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Prüfungsort und Prüfungsbeginn werden den Bewerbern nach Eingang der Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung mitgeteilt.

Der Landrat
- Untere Fischereibehörde -
Telefon 02261 / 883243
Fax       02261 / 883210

Veröffentlichungsdatum: