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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
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Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung |
Der Oberbergische Kreis hat mit der Gemeinde Reichshof eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Prüfungsaufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Oberbergischen Kreises gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW geschlossen. Diese Vereinbarung wurde von der Gemeinde Reichshof zum 31.12.2008 gekündigt. Die Bezirksregierung Köln hat die Kündigung am 21.01.2008 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 3/08, bekanntgemacht. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 01.01.2009 außer Kraft.
Gummersbach, 22.01.2008
Hagen Jobi
-Landrat-
Veröffentlichungsdatum: