Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2008

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Wappen Gutachterausschuss des Oberbergischen Kreises

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte
im Oberbergischen Kreis

 

BESCHLUSS DER BODENRICHTWERTE zum 01.01.2008

Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 13.02.08 und 14.02.08 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.

Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de/ oder rio.obk.de/ eingesehen werden.

Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.

Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 24 im 2. Untergeschoss.

Gummersbach, den 26.02.2008

gez. Gülicher
Vorsitzender
 

 

Veröffentlichungsdatum: