Aufstellung Landschaftsplan Nr. 6 "Wipperfürth"

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Wappen des Oberbergischen Kreises

Aufstellung Landschaftsplan Nr. 6 "Wipperfürth"
Frühzeitige Beteiligung gem. § 27 ff Landschaftsgesetz NW

 

Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 15.10.1987 gemäß § 16 Landschaftsgesetz NW die Aufstellung und in seiner Sitzung am 21.09.2006 die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung für den Landschaftsplan Nr. 6 „Wipperfürth“ gemäß § 27 a+b Landschaftsgesetz NW in den jeweils rechtskräftigen Fassungen beschlossen. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und Grundsätze sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten sind.
Der Geltungsbereich des o. g. Landschaftsplans umfasst das Gebiet der Stadt Wipperfürth sowie den nördlichen Teil der Gemeinde Lindlar, der nicht vom rechtskräftigen Landschaftsplan Nr. 2 „Lindlar/Engelskirchen“ erfasst wird und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.
Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan (© Landesvermessungsamt NRW Nr. 1317/2002) ist das Plangebiet dargestellt:

Karte Landschaftsplan 6 "Wipperfürth" - Bearbeitungszeitraum

Der Entwurf der Landschaftsplanes Nr. 6 „Wipperfürth“ kann in der Zeit

von Montag, 10.03.2008 bis einschließlich Freitag, 11.04.2008
im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises,
Amt für Kreis- und Regionalentwicklung
in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 34,
2. Obergeschoss, Zimmer 2.O9 oder 3. Obergeschoss, Zimmer 3.O1
während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung

gemäß § 27 ff Landschaftsgesetz NW offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen eingesehen werden.

Neben dem förmlichen Verfahren der frühzeitigen Beteiligung in Gummersbach wird zum Zwecke einer allgemeinen Information der Entwurf zum Landschaftsplan Nr. 6 „Wipperfürth“

im Rathaus der Stadt Wipperfürth
in 51688 Wipperfürth, Marktplatz 1
in der Zeit von Montag, 10.03.2008 bis einschließlich Freitag, 11.04.2008 während der Dienststunden

zu jedermanns Einsicht dargelegt.

Zusätzlich wird

am Donnerstag, 13.03.2008 von 8:00 h bis 12:30 h und
am Donnerstag, 10.04.2008 von 14:00 h bis 17:00 h
im Alten Stadthaus der Stadt Wipperfürth 
in 51688 Wipperfürth, Marktplatz 15

ein Mitarbeiter des Amtes für Kreis- und Regionalentwicklung des Oberbergischen Kreises für Fragen, Erläuterungen sowie Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.

Schließlich findet

am Montag, 07.04.2008 um 19:30 h
im Sitzungssaal des Rathauses in 51688 Wipperfürth, Marktplatz 1

ein Erörterungstermin statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 6 „Wipperfürth“ betroffen sind.

Textentwurf PDF-Logo, Entwicklungs- und Festsetzungskarte PDF-Logo (ca. 5,46 MB) und Anlagenkarte PDF-Logo (ca. 5,66 MB) zum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 6 „Wipperfürth“ sind auch im Internet zu finden.


Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises – Amt für Kreis- und Regionalentwicklung – Moltkestr. 34, 51643 Gummersbach zu richten.

Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.

Gummersbach, den 29.02.2008 gez.
Hagen Jobi
Landrat

Veröffentlichungsdatum: