Öffentlichkeitsbeteiligung zur 16. Änderung des Regionalplanes

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Bezirksregierung Köln
AZ 32/61.6.2-2.11-16
 Köln, den 11.08.2008

16. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln

– Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) Lindlar-Horpe –

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 13. Sitzung am 13.06.2008 unter Tagesordnungspunkt 13 das o.g. Regionalplanänderungsverfahren gemäß Sitzungsvorlage eingeleitet (vgl. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW).

Gemäß § 14 Abs. 3 LPlG NRW (i.V. mit § 7 (6) Satz 1 ROG und Artikel 6 RL 2001/42/EG) wird hiermit der Öffentlichkeit und den öffentlichen Stellen Gelegenheit gegeben, zu der 16. Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirks Köln Stellung zu nehmen.

Die 16. Änderung des Regionalplanes umfasst:

  • Räumlich
    Teile der Gemeinde Lindlar

Änderungsbereich der 16. Planänderung

Topografische Karte des Änderungsbereichs der 16. Planänderung

© Topografische Karten, Land NRW Stand: Juli 2008

 

  • Sachlich
    die Erweiterung des GIB Lindlar-Horpe in Richtung Fenke. Die bauleitplanerische Umsetzung des interkommunalen Gewerbegebietes ist im Bereich Hinterrübach aufgrund von Mobilisierungshindernissen nicht möglich. Die GIB-Darstellung soll hier entfallen. Da es in den Gemeinden Lindlar und Engelskirchen nach wie vor eine steigende Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen gibt, soll der GIB Lindlar-Horpe erweitert werden.


Die Sitzungsvorlage des Regionalrates sowie die Verfahrensunterlage sind zur weiteren Information in das Internet eingestellt worden und stehen auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln unter folgenden Adressen zur Verfügung:

Sitzungsvorlage des Regionalrates
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_regionalrat/index.html

Verfahrensunterlage
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teilabschnitt_koeln/aenderungen/planaenderung_16/index.html

Die Unterlagen zur 16. Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Köln werden in der Zeit

vom 25. August bis einschließlich 25. September 2008

an folgenden Stellen und zu folgenden Zeiten zur Einsicht öffentlich ausgelegt:

 a)

Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2 - 10
50606 Köln
Dezernat 32 / Zimmer K 728 / Tel.: 0221 / 147-3516 (Herr Janes)

  Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  Freitag 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
 
und
 
 
b)

Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 34
51643 Gummersbach
Zimmer 9 / 2. Etage / Tel.: 02261/886112 (Herr Kütemann)

  Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
  Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Stellungnahmen sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung am

25. September 2008

schriftlich (Postanschrift: Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeug-hausstraße 2-10, 50667 Köln), per E-Mail (sabine.schmelz@bezreg-koeln.nrw.de), per Fax (0221 / 147-2905) oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln als Bezirksplanungsbehörde geltend zu machen.
Außerdem können auch innerhalb der vorstehenden Frist an dem o.g. Auslegungsort bei dem Oberbergischen Kreis in Gummersbach Stellungnahmen zur Niederschrift vorgebracht bzw. schriftlich eingereicht werden.

Anregungen, die schriftlich oder per E-Mail erfolgen, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers in lesbarer Form enthalten.Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG NRW (Behördenbeteiligung) werden bei der Abwägung im Rahmen der Erarbeitung und der Aufstellung der 15. Änderung des Regionalplanes zu berücksichtigen sein (gem. § 14 Abs. 1 LPlG NRW).

Änderungen des Regionalplanes werden nach Abschluss des Verfahrens öffentlich bekannt gemacht (Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen) und in das Internet der Bezirksregierung Köln eingestellt.

Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, können nicht erstattet werden.

Im Auftrag
Schmelz

 

Veröffentlichungsdatum: