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Mitnutzung eines Wanderweges für Reiter
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Mitnutzung eines Wanderweges für Reiter gemäß § 50 Abs. 2 Satz 4 Landschaftsgesetz |
Die Untere Landschaftsbehörde des Oberbergischen Kreises gibt die Mitnutzung eines Wanderweges für Reiter gemäß § 50 Abs. 2 Satz 4 des Landschaftsgesetzes (LG) i.V.m. § 20 a Verordnung zur Durchführung des LG bekannt.
Der Ortswanderweg liegt im Waldgebiet der Stadt Hückeswagen zwischen Vosshagen und dem Übergang der Dörpevorsperre auf den Grundstücken: Gemarkung Neuhückeswagen, Flur 2, Flurstücke 33, 114, 115.
Der Ortswanderweg wird entsprechend der Anlage 4 Abschnitt 5 der Verordnung zur Durchführung des LG gekennzeichnet.
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
-Untere Landschaftsbehörde-
gez.
Hagen Jobi
-Landrat-