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Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2009
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2009
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Sitzungen vom 11.02.2009 und 12.02.2009 Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder http://rio.obk.de eingesehen werden.
Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, 2. Untergeschoss, Zimmer U2-24.
Gummersbach, 10.03.2009
gez. Heedt
Stellvertretender Vorsitzender