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Haushaltssatzung 2009
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Haushaltssatzung
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2009 vom 03.07.2009
Haushaltssatzung 2009
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2008 und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008, hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am 12.03.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009, der die zur Erfüllung der Aufgaben des Oberbergischen Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf | 263.733.424 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 269.892.305 € |
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 262.780.006 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 257.790.288 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf | 5.134.820 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf | 11.090.015 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 für Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.491.524 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Umschuldungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlun-gen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 28.464.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 6.158.881 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 € festgesetzt.
§ 6
|
39,5000 % |
|
0,2019 % |
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2,4131 % |
|
23,7930 % |
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§ 7
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemHVO NRW wird auf 50.000 € festgesetzt.
Bekanntmachungsanordnung
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 24.03.2009 vorgelegt worden. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 26.06.2009 die Genehmigungen zu § 6 Ziff. 2 und 3 der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises (mit Auflagen) erteilt.
Die vorstehende Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2009 vom 03.07.2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Möglichkeit zur Einsichtnahme
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2009 zur Einsicht im Dienstgebäude in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 42, 14.Etage, Zimmer 16, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr bereitgehalten und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Hinweis
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet
oder
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Gummersbach, den 03.07.2009
gez.
Hagen Jobi
Landrat