Änderung Satzung Zweckverband Kreissparkasse Köln

option2

Wappen des Oberbergischen Kreises 

Änderung der Satzung
des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln

 

 

Die Satzung des Zweckverbandes für die Kreissparkasse Köln wurde geändert.

Gemäß § 20 Abs. 4 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemenischaftsarbeit NRW ist die Satzungsänderung am 14. September 2009 in der Ausgabe Nr. 37/2009 des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln bekannt gemacht worden.

Die geänderte Fassung der Satzung trat am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 GkG NRW vom 01.10.1979 in der zurzeit geltenden Fassung wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.

Gummersbach, den 24.09.2009

gez.
Hagen Jobi
-Landrat-

 

Veröffentlichungsdatum: