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Errichtung und Betrieb von Verbrennungsmotoranlagen in Waldbröl
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Umweltverträglichkeitsprüfung
Aktenzeichen: 67/12-44-G-13/2009-PV
Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350) in der zurzeit gültigen Fassung (BGBl. III/ FNA 2129-20) wird hiermit folgendes bekannt gegeben:
Die Firma AggerEnergie GmbH, Alexander-Fleming-Straße 2, 51643 Gummersbach, beantragt nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von zwei Verbrennungsmotoranlagen (BHKW-Module) zur Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser für den Einsatz von Gasen der öffentlichen Gasversorgung mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,31 MW im Kreiskrankenhaus in 51545 Waldbröl, Dr.-Goldenbogen-Straße 10.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage bedarf nach Ziffer 1.4 Spalte 2 b) des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) einer Genehmigung nach § 4 BImSchG.
Darüber hinaus ist nach § 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die nach Ziffer 1.3.1 der Anlage 1 zum UVPG geforderte standortbezogene Vorprüfung ergibt, dass durch das geplante Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.
Die standortbezogene Vorprüfung für das o. g. Vorhaben wurde gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit von einer Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann.
Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung und die Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird hiermit gemäß § 3 a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Gummersbach, den 19.11.2009
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -