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Offenlegung Enfwurf Haushaltssatzung 2010
option1
Offenlegung
des Entwurfs der Haushaltssatzung
des Oberbergischen Kreises
für das Haushaltsjahr 2010
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW, S. 514), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2010 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens (bis voraussichtlich 18.03.2010) im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit von Montag – Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 16, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagenauch verfügbar.
In der Zeit vom 21.12.2009 – 15.01.2010 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, 14. Etage, Zimmer 16, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 18.03.2010.
Gummersbach, den 19.12.2009
Der Landrat
gez.
Hagen Jobi