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Haushaltssatzung 2010
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Haushaltssatzung
und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2010 vom 15.06.2010
Haushaltssatzung 2010
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2008 und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW, S. 950) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am 18.03.2010 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die zur Erfüllung der Aufgaben des Oberbergischen Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf | 257.772.071 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 269.161.847 € |
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 256.824.130 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 256.741.954 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf | 10.052.597 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf | 23.594.377 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 für Investitionen erforderlich ist, wird auf 13.541.780 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Umschuldungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlun-gen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 25.585.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 11.389.776 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 € festgesetzt.
§ 6
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40,8700 % |
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0,2667 % |
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1,9582 % |
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22,3560 % |
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§ 7
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemHVO NRW wird auf 50.000 € festgesetzt.
Bekanntmachungsanordnung
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 30.03.2010 vorgelegt worden. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 02.06.2010 die Genehmigungen zu § 6 Ziff. 2 und 3 der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises erteilt.
Die vorstehende Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2010 vom 15.06.2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Möglichkeit zur Einsichtnahme
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2010 zur Einsicht im Dienstgebäude in 51643 Gummersbach, Moltkestr. 42, 14.Etage, Zimmer 16, während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr bereitgehalten und ist unter der Adresse www.obk.de im Internet verfügbar.
Hinweis
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt
- oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Gummersbach, den 15.06.2010
gez.
Hagen Jobi
Landrat