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Umweltverträglichkeitsprüfung Betriebsstätte in Wipperfürth
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Der Landrat des Oberbergischen Kreises
Az: 67/12-20-G-05/10-PaS
Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 05.09.2001 (BGBl. I S. 2350) in der zurzeit gültigen Fassung (BGBl. III/ FNA 2129-20) wird hiermit folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in 42802 Krefeld, Biebricherstraße 16, beantragt nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-53 mit einer Nabenhöhe von 73,25 m und einer elektrischen Leistung von je 800 kW, auf dem Gebiet der Stadt Wipperfürth, Gemarkung Klüppelberg, Flur 13, Flurstücke 556, 385/274 und 366/275.
Die Errichtung und der Betrieb der Windenergieanlagen bedürfen nach Ziffer 1.6, Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) einer Genehmigung nach § 4 BImSchG.
Darüber hinaus ist nach § 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die nach Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG geforderte standortbezogene Vorprüfung ergibt, dass durch das geplante Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.
Die standortbezogene Vorprüfung für das o. g. Vorhaben wurde gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit von einer Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann.
Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung und die Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird hiermit gemäß § 3 a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Gummersbach, den 17. August 2010
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -