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Offenlegung Entwurf Haushaltssatzung 2011
Öffentliche Bekanntmachung
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises
für das Haushaltsjahr 2011
Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2008 und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW, S. 950) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am _____________ folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die zur Erfüllung der Aufgaben des Oberbergischen Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf | 275.198.126 € |
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 286.374.666 € |
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 273.801.556 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 274.147.759 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf | 9.441.597 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf | 19.608.458 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 für Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.166.860 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Umschuldungen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.570.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 11.176.540 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 € festgesetzt.
§ 6
|
45,5000 % |
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0,2651 % |
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2,3435 % |
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25,1310 % |
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§ 7
Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemHVO NRW wird auf 50.000 € festgesetzt.
* * * * *
Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises
für das Haushaltsjahr 2011
Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW, S. 514), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens (bis voraussichtlich 24.03.2011) im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit von Montag - Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 16, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die Haushaltssatzungmit ihren Anlagenauch verfügbar.
In der Zeit vom 13.12.2010 - 10.01.2011 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, 14. Etage, Zimmer 16, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 24.03.2011.
Gummersbach, den 10.12.2010
Der Landrat
gez.
Hagen Jobi