Offenlegung Entwurf Haushaltssatzung 2011

Öffentliche Bekanntmachung

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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises
für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund des § 53 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2008 und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV. NRW, S. 950) hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises am _____________ folgende Haushaltssatzung beschlossen:
 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die zur Erfüllung der Aufgaben des Oberbergischen Kreises voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

 

Gesamtbetrag der Erträge auf 275.198.126 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 286.374.666 €

im Finanzplan mit

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 273.801.556 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 274.147.759 €

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf 9.441.597 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf 19.608.458 €

festgesetzt.

§ 2 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2011 für Investitionen erforderlich ist, wird auf 10.166.860 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite für Umschuldungen wird auf 0 € festgesetzt.
 

§ 3 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.570.000 € festgesetzt.

§ 4 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 11.176.540 € festgesetzt. 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 60.000.000 € festgesetzt.

§ 6 

 

  1. Zur Deckung des durch sonstige Erträtge nicht gedeckten Finanzbedarfs wird von den Gemeinden gem. § 56 Abs. 1 Kreisordnung NW eine Kreisumlage erhoben. Der Umlagesatz beträgt einheitlich
    der für die Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen.

45,5000 %

  1. Zur Deckung der dem Kreis entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben der Kreisvolkshochschule wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die durch die Kreisvolkshochschule versorgt werden, gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung NW eine einheitliche Mehrbelastung in Höhe von 
    der für diese Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen erhoben.

0,2651 %

  1. Zur Deckung der dem Kreis entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Berufsschulwesens wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die durch das Berufsschulwesen des Oberbergischen Kreises versorgt werden, gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung NW eine einheitliche Mehrbelastung in Höhe von
    der für diese Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen erhoben.

2,3435 %

  1. Zur Deckung der dem Kreis entstehenden Kosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kreisjugendamtes wird von den kreisangehörigen Gemeinden, die durch das Jugendamt des Oberbergischen Kreises versorgt werden, gem. § 56 Abs. 4 Kreisordnung NW eine einheitliche Mehrbelastung in Höhe von 
    der für diese Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen erhoben.

25,1310 %

  1. Die im Jahr 2011 kassenwirksamen Umlagen werden mit einem Zwölftel zum 05. eines jeden Monats fällig.
 


 § 7

Die Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW in Verbindung mit § 4 Abs. 4 GemHVO NRW wird auf 50.000 € festgesetzt. 

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Offenlegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises
für das Haushaltsjahr 2011

 

Gemäß § 54 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW, S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW, S. 514), wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Oberbergischen Kreises für das Haushaltsjahr 2011 mit ihren Anlagen während der Dauer des Beratungsverfahrens (bis voraussichtlich 24.03.2011) im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Er kann in dieser Zeit von Montag - Freitag zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude in Gummersbach, Moltkestraße 42, 14. Etage, Zimmer 16, eingesehen werden. Im Internet unter www.obk.de ist die HaushaltssatzungPDF-Logomit ihren AnlagenPDF-Logoauch verfügbar.

In der Zeit vom 13.12.2010 - 10.01.2011 können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises bei der Kreisverwaltung, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Einwendungen gegen den Entwurf schriftlich erheben oder ebenda, 14. Etage, Zimmer 16, zur Niederschrift erklären. Über die Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung am 24.03.2011.

Gummersbach, den 10.12.2010

Der Landrat

gez.
Hagen Jobi

 

Veröffentlichungsdatum: