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Tierseuchen-Verordnung
Öffentliche Bekanntmachung
Tierseuchen-Verordnung
zum Schutz gegen die Bösartige Faulbrut der Bienen
vom 03.01.2011
Auf Grund des § 12 der Bienenseuchenverordnung vom 03.11.2004 (BGB Jahrgang 2004
Teil I Nr. 57, S. 2738), in derzeit geltender Fassung, in Verbindung mit §§ 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen vom 27.02.1996 (GV.NRW S. 104) zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.11.2010 (GV.NRW S. 621) und der §§ 1, 3 und 4 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
(AG-TierSG TierNebG NRW) in der Neufassung vom 02. September 2008 (GV NRW S.
612), wird hiermit folgende Tierseuchen-Verordnung erlassen.
§ 1
Nachdem in der Stadt Bergneustadt in dem Sperrbezirk um die Bereiche der Stadt Bergneustadt und der Gemeinde Reichshof, alle verseuchten Bienenvölker getötet und unschädlich beseitigt wurden und die anschließenden Untersuchungen negative Befunde ergaben, wird die Tierseuchenverordnung zum Schutz gegen die Bösartige Faulbrut der Bienen vom 30.11.2009 hiermit aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3
Hinweis gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung NRW:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Verordnung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren nicht durchgeführt wurde,
- diese Verordnung nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden,
- der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber dem Oberbergischen Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Tierseuchen-Verordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gummersbach, den 05.01.2011
In Vertretung
gez.
Jochen Hagt
(Kreisdirektor)