Umbau Hochwasserrückhaltebecken in Gummersbach-Dieringhausen

Öffentliche Bekanntmachung

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Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens in Gummersbach-Dieringhausen

 

Der Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens in Gummersbach-Dieringhausen gem. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist ein Vorhaben mit geringer Größe (oder Leistung) und es sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gem. § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung-UVPG vom 25.06.2005 (BGBl. l S. 1757, 2797) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 21.Dezember 2006 (BGBl. l S. 3316) in der z.Z. geltenden Fassung in Verbindung mit den in der Anlage 2 (zu § 1) aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Lande Nordrhein-Westfalen UVP NRW vom 29.04.1992 (GV.NRW.S.175) zuletzt geändert am 20.05.2008 (GV.NRW.S.460/SGV.NRW.2129) in der z.Z. geltenden Fassung zu erwarten. Auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird daher verzichtet.

Gemäß § 3a Satz 2 UVPG ist die Entscheidung, auf die UVP zu verzichten, bekannt zu geben.

 

Gummersbach, 18.01.2011

gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
 

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