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12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
Öffentliche Bekanntmachung
12. Satzung vom 09.12.2010
zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises
vom 27.09.2001
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NRW S. 646/SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW S. 514), hat der Kreistag des Oberbergischen Kreises in seiner Sitzung am 09.12.2010 folgende 12. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001 beschlossen:
§ 1
Der Gebührentarif Nr. 9.21 erhält folgende Fassung bzw. wird wie folgt geändert:
9 Kreisvolkshochschule
Lfd. Nr. |
Gegenstand | Gebühr alt € |
Gebühr neu € |
9.21 | Die Gebühr wird festgesetzt auf der Grundlage von mindestens pro Unterrichtsstunde/Person. |
2,00 |
2,40 |
§ 2
Diese 12. Satzung vom 09.12.2010 zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001 tritt mit Beginn des Herbst-/Wintersemesters der Kreisvolkshochschule 2011 in Kraft.
* * * * *
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende „12. Satzung vom 09.12.2010 zur Änderung der Gebührensatzung des Oberbergischen Kreises vom 27.09.2001“ wird gem. § 5 der Kreisordnung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Gummersbach, 09.03.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
Für die Richtigkeit;
gez.
Block