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Offenlegung Liegenschaftskataster
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters
Gemäß § 13 Abs. 3 und 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in der Fassung vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz
- VermKatG NRW, GV.NRW S. 174/SGV.NRW. 7134 zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.April 2009, GV. NRW.S.224) in Verbindung mit § 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW vom 25. Oktober 2006 GV. NRW. S. 462 geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. Juli 2010 GV. NRW. S. 404) wird Folgendes bekannt gegeben:
Anlässlich der Harmonisierung der Datenbestände der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) und des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) zur Überführung der Daten in das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) sowie der Information zur Übernahme der Ergebnisse der Flurbereinigungen Dreschhausen, Eckenhagen, Nutscheid, Schnörringen, Lobscheid, Lindlar III, Gummeroth und Berghausen III erfolgt die Bekanntgabe der Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters für das Gesamtgebiet des Oberbergischen Kreises.
Die Offenlegung findet statt in der Zeit vom 04.10.2011 bis einschließlich 04.11.2011 bei der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises, Geoinformation und Liegenschaftskataster, Herr Nehls und Herr Knabe, Telefon 02261 88-6249 und 88-6250, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Zimmer AE 12, während der nachstehenden Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 - 17.30 Uhr
Während der Offenlegungszeiten wird den betroffenen Eigentümer(n)-innen und Erbbauberechtigten, Gelegenheit gegeben, sich über die Neueinrichtung des Katasternachweises ihrer Grundstücke unterrichten zu lassen und den Datenbestand des Liegenschaftskatasters einzusehen.
Um Wartezeiten zu verkürzen oder zu vermeiden sollte die Möglichkeit der telefonischen Terminabsprache genutzt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Köln zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Vollmachtgeber zugerechnet.
Nach Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das neue Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen Katasters.
Gummersbach, den 26.09.2011
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -