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Aufstellung Landschaftsplan Nr. 9 "Wiehl"
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 9 „Wiehl“
Öffentliche Auslegung gem. § 27c Landschaftsgesetz NW
Der Kreistag des Oberbergischen Kreises hat in seiner Sitzung am 13.10.2011 die öffentliche Auslegung für den Landschaftsplan Nr. 9 „Wiehl“ gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW beschlossen. Dies bedeutet, dass der Entwurf des Landschaftsplanes mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen ist.
Der Geltungsbereich des o.g. Landschaftsplans umfasst das Gebiet der Stadt Wiehl und erstreckt sich auf den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechtes.
Mit dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ist das Plangebiet dargestellt:
Der Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 9 „Wiehl“ kann in der Zeit
von Montag, 14.11.2011 bis einschließlich Freitag, 16.12.2011,
im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises,
in 51643 Gummersbach, Moltkestraße 42,
- Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität -
im Raum A 03-08 des Amtes Geoinformation und Liegenschaftskataster
während der Servicezeiten oder nach Vereinbarung
gemäß § 27c Landschaftsgesetz NW offiziell von interessierten Bürgerinnen und Bürgen eingesehen werden.
Neben dem förmlichen Verfahren der öffentlichen Auslegung in Gummersbach wird zum Zwecke einer allgemeinen Information der Entwurf zum Landschaftsplan Nr. 9 „Wiehl“
im Rathaus der Stadt Wiehl in 51674 Wiehl, Bahnhofstraße 1, Altbau OG,
in der Zeit von Montag, 14.11.2011, bis einschließlich Freitag, 16.12.2011,
während der Dienststunden
zu jedermanns Einsicht dargelegt.
Zusätzlich wird
ab 24.11.2011 donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Wiehl,
in 51674 Wiehl, Bahnhofstraße 1, Altbau Obergeschoss, Zimmer 57,
ein Mitarbeiter des Amtes für Planung, Entwicklung und Mobilität des Oberbergischen Kreises für Fragen, Erläuterungen sowie Annahme von Anregungen und/oder Bedenken zur Verfügung stehen.
Schließlich findet
am Donnerstag, 01.12.2011, um 18:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Rathauses in 51674 Wiehl, Bahnhofstraße 1,
eine Informationsveranstaltung statt für alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Aufstellung des Landschaftsplans Nr. 9 „Wiehl“ betroffen sind.
Der Text, die Entwicklungs- und Festsetzungskarteund die Anlagekartezum Entwurf des Landschaftsplans Nr. 9 „Wiehl“ sind auch im Internet unter www.obk.de zu finden.
Innerhalb des Auslegungszeitraumes können Anregungen und/oder Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftliche Anregungen und/oder Bedenken sind an den Landrat des Oberbergischen Kreises - Amt für Planung, Entwicklung und Mobilität - Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, zu richten.
Über die Berücksichtigung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen und/oder Bedenken entscheidet der Kreistag des Oberbergischen Kreises.
Hinweis:
Bei geplanten Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen sind gemäß § 42e Absatz 3 Landschaftsgesetz NW von der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung an bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplanes, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen verboten (Veränderungssperre). Die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt.
Gummersbach, 27.10.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -