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Herstellung eines Gewässers nach Steinbrucherweiterung Gummersbach-Becke
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhaben der Firma Basalt Actien-Gesellschaft
zur Herstellung eines Gewässers nach Tieferlegung und Erweiterung
des Steinbruchs in Gummersbach-Talbecke
Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit bekannt gegeben:
Die Firma Basalt Actien-Gesellschaft, Linzhausenstraße 20, 53545 Linz a. Rhein, plant die Herstellung eines Gewässers nach Tieferlegung und Erweiterung des Steinbruchs in Gummersbach-Talbecke.
Nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585) in Verbindung mit § 3 c UVPG in Verbindung mit Anlage 1 Ziffer 13.18.1 zum UVPG bedarf dieser Gewässerausbau einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wenn die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Die allgemeine Vorprüfung wurde nach § 3 c UVPG unter Berücksichtigung der Kriterien aus Anlage 2 zu § 3 v UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Es wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen.
Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gummersbach, den 23.11.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -