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Umweltverträglichkeitsprüfung Firma Noiron, Waldbröl
Öffentliche Bekanntmachung
Umweltverträglichkeitsprüfung
Firma Gebrüder Noiron, Waldbröl
Aktenzeichen 67/12-44-G-17/2011
Gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung, wird hiermit folgendes bekannt gegeben:
Die Firma Gebrüder Noiron, Karl-Benz-Straße 10, 51545 Waldbröl, beantragt nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Erweiterung ihrer Altautobehandlungsanlage um eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- oder Nichteisenschrotten mit einer Gesamtlagerfläche von 1.000 m2 bis weniger als 15.000 m2 oder einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen bis weniger als 1.500 Tonnen Eisen- oder Nichteisenschrotten.
Die Errichtung und der Betrieb der Anlage bedarf nach Ziffer 8.9 Spalte 2 b) des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) einer Genehmigung nach § 4 BImSchG.
Darüber hinaus ist nach § 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG - vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wenn die nach Ziffer 1.1.5 der Anlage 1 zum UVPG geforderte standortbezogene Vorprüfung ergibt, dass durch das geplante Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umwelteinwirkungen zu erwarten sind.
Die standortbezogene Vorprüfung für das o. g. Vorhaben wurde gemäß § 3 c Satz 2 UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit von einer Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden kann.
Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung und die Entscheidung der Genehmigungsbehörde wird hiermit gemäß § 3 a UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gummersbach, den 28.11.2011
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -