Jägerprüfung 2012

Öffentliche Bekanntmachung

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Jägerprüfung 2012

 

Die Jägerprüfung 2012 bei der unteren Jagdbehörde des Oberbergischen Kreises findet an folgenden Tagen statt :

A. Schriftliche Prüfung am Montag, den 23. April 2012, 15:00 Uhr
B. Schießprüfung am Dienstag, den 24. April 2012, ab 9:00 Uhr
C. Mündliche Prüfung ab Mittwoch, den 25. April 2012, ab 8:00 Uhr.

Prüfungsort zu B. und C. ist jeweils auf dem Schießstand der Kreisjägerschaft Oberberg e.V. in Gummersbach–Talbecke. Der Ort der schriftlichen Prüfung wird im Rahmen der Zulassung bekannt gegeben. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Jägerprüfung an den Landrat, Untere Jagdbehörde, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, zu richten. Dem Antrag beizufügen ist

1. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;

2. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;

3. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Die zu zahlende Prüfungsgebühr in Höhe von insgesamt 250,00 € wird auf gesonderte Anforderung vor Beginn der Prüfung erhoben.
Anträge auf Zulassung, die nach dem Ablauf des vorgenannten Termins eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine mögliche Nachprüfung findet frühestens drei Monate nach Abschluss der o.a. Jägerprüfung statt.

gez.
Der Landrat
-Untere Jagdbehörde-

Tel: 02261 88-3206 oder 88-3243
Fax: 02261 88-3210

E-Mail: amt32@obk.de  
 

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