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Wahlausschreibung
Öffentliche Bekanntmachung
Wahltag für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Lindlar
- Wahlausschreibung -
Gemäß § 46c Abs. 1 und Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW S. 454, berichtigt S. 509), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2011 (GV. NRW. S.238) wird bestimmt:
Die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Gemeinde Lindlar findet am Sonntag, dem 22. April 2012, statt.
Erhält von mehreren Bewerberinnen / Bewerbern keine/r mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen findet am Sonntag, den 6. Mai 2012 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, welche bei der Wahl am 22. April 2012 die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Gummersbach, den 16. Januar 2012
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
als untere staatliche Verwaltungsbehörde
(Kommunalaufsicht)
gez.
Hagen Jobi
-Landrat-