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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Heilpraktikererlaubnis
Öffentliche Bekanntmachung
Hinweisbekanntmachung
Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1979 (GV.NRW Seite 621) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Düsseldorf über die Erteilung der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis für das Gebiet der Physiotherapie im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 49 vom 15.12.2011öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Gummersbach, den 20.01.2012
gez.
Hagen Jobi
- Landrat -
Veröffentlichungsdatum: