Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Heilpraktikergesetz

Öffentliche Bekanntmachung

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Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 01.10.1979 (GV.NRW Seite 621) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Heilpraktikergesetz zwischen der Stadt Köln und dem Oberbergischen Kreis sowie weiteren Städten und Kreisen im Regierungsbezirk Köln im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln Nr. 9 vom 05. März 2012PDF-Logoöffentlich bekanntgemacht worden ist.


Gummersbach, den 19.03.2012


gez.
Hagen Jobi
- Landrat -

 

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