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Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2011 und 01.01.2012
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Oberbergischen Kreis
Beschluss der Bodenrichtwerte zum 01.01.2011 und 01.01.2012
Für das Gebiet der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises sind gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch und § 11 (1) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Bodenrichtwerte neu festgelegt worden.
Die Bodenrichtwertsitzungen zum Stichtag 01.01.2011 haben zwischen dem 26.01.2011 und 12.03.2012 stattgefunden.
Die Werte zum 01.01.2012 wurden am 29.03.2012 beschlossen
Die Bodenrichtwerte können gemäß § 196 (3) Baugesetzbuch i. V. m. § 11 (5) der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de oder rio.obk.de eingesehen werden.
Darüber hinaus werden auch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt.
Die Geschäftsstelle befindet sich im Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster des Oberbergischen Kreises, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach, Kreishaus, Zimmer 22 im 2. Untergeschoss.
Gummersbach, 12.06.2012
gez. Gülicher
Vorsitzender